Bundesförderung für effiziente Gebäude-Heizungsanlagen

Sie möchten Ihr Wohngebäude energetisch sanieren und dabei von attraktiven Fördermöglichkeiten profitieren? Dann sollten Sie sich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) informieren, die seit dem 1. Januar 2021 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angeboten wird. Erfahren Sie, wie Sie von der BEG profitieren können, wenn Sie Ihre Anlage zur Wärmeerzeugung modernisieren möchten.

Wie erhält man die BAFA BEG Förderung?

Die BAFA BEG Förderung ist eine staatliche Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Die Förderung richtet sich an Eigentümer und Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die Förderung umfasst sowohl einzelne Maßnahmen als auch umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard.

Um die BAFA BEG Förderung zu erhalten, müssen Sie einige Schritte beachten:

1. Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen müssen Sie einen Antrag auf Förderung bei der BAFA stellen. Dies können Sie online über das Portal www.bafa.de/beg tun. Sie benötigen dafür eine E-Mail-Adresse und eine IBAN.
2. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese enthält eine Vorgangsnummer, die Sie für die weitere Kommunikation mit der BAFA benötigen.
3. Innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid per Post. Dieser enthält die Höhe der Förderung, die Fristen für die Durchführung und Abrechnung der Maßnahmen sowie die Auflagen und Bedingungen für die Förderung.
4. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Sanierung beginnen. Sie müssen dabei die technischen Mindestanforderungen und die geltenden Vorschriften einhalten. Außerdem müssen Sie einen qualifizierten Energieberater beauftragen, der die Planung und Umsetzung der Maßnahmen begleitet und dokumentiert.
5. Nach Abschluss der Sanierung müssen Sie einen Verwendungsnachweis bei der BAFA einreichen. Dieser muss die Rechnungen und Zahlungsnachweise für die geförderten Maßnahmen sowie den Energieberatungsbericht enthalten. Der Verwendungsnachweis muss spätestens neun Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids eingereicht werden.
6. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie die Auszahlung der Förderung auf Ihr angegebenes Konto.

Die BAFA BEG Förderung ist eine attraktive Möglichkeit, um Ihre Immobilie energetisch zu modernisieren und dabei Geld zu sparen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Förderbedingungen und beantragen Sie die Förderung vor Beginn der Sanierung.

Informationen und Beantragung

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